Europa bekommt eine Verfassung
Der Weg zur Verfassung/ Sollte eine Volksabstimmung über die Verfassung stattfinden?Damit sich die 25 Mitgliedsstaaten in der Mitte des Jahres 2004 auf einen Verfassungsvertrag einigen konnten, mussten zunächst viele Klippen gemeistert und einige Rückschläge hingenommen werden. Denn der eigens zur Erarbeitung einer Verfassung im Jahr 2001 ins Leben gerufene Europäische Konvent, welcher sich unter anderem aus Mitgliedern es EU-Parlaments sowie der nationalen Parlamente und aus den Vertretern der einzelnen Regierungen zusammensetzt, erarbeitete einen Entwurf, welcher jedoch 2003 zunächst nicht angenommen wurde. Im Jahr 2004 konnte man sich dennoch auf den aktuellen Verfassungsvertrag einigen, welcher nun von den einzelnen Mitgliedsstaaten ratifiziert werden muss. Dies wird ca. 2 Jahre in Anspruch nehmen. Stimmt jedes einzelne Mitgliedsland zu, so gilt die Europäische Verfassung als angenommen.
Die neue Verfassung soll die derzeitigen Verträge zusammenfassen, und somit eine gemeinsame Vertragsgrundlage bieten. Somit soll diese Europa für den interessierten Bürger transparenter machen und zugleich für mehr Bürgernähe und Demokratie stehen.
Letztlich stellt die Verfassung, wenn sie ratifiziert ist, einen weiteren Schritt im europäischen Einigungsprozess dar, welcher durch die weitere Vertiefung der Beziehungen eingeleitet wird.
Zum Weiterlesen:
Bestimmungen und Streitfragen der neuen EU-Verfassung.



