Lösungsansätze

Sind einheitliche Mindestsätze sinnvoll?

Ein Mindest-Unternehmenssteuersatz erscheint bei Betrachtung der einzelnen Argumente als sinnvoll, da ansonsten ein Steuersenkungswettbewerb zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten entstehen könnte, der sich negativ auf die einzelnen Staatshaushalte und die getätigten Staatsinvestitionen auswirken kann.

Jedoch sind Mindestsätze nicht das Patentrezept, um gewisse Steuereinnahmen gesichert zu haben. Global operierende Unternehmen haben dann nämlich immer noch die Möglichkeit, ihre Tätigkeiten in andere Staaten außerhalb der EU zu verlegen, um dort finanziell am besten dazustehen. Letztlich ist es zunächst notwendig, vor der Vereinbarung von Mindeststeuersätze sich über eine einheitliche Bemessungsgrundlage der Unternehmenssteuer zu einigen, da diese Bemessungsgrundlagen in den einzelnen Mitgliedsländern sehr verschieden sind und deshalb die momentanen Prozentsätze auch nur schwer vergleichbar sind.

Realisierungschance eines Mindestsatzes Die Chance, dass Tatsächlich einmal eine Mindestgrenze für die Unternehmensbesteuerung festgelegt wird, ist ziemlich gering. Denn in Steuerfragen herrscht innerhalb der EU noch Einstimmigkeit, weshalb ein einziges Land, welches nicht zustimmt, ausreicht, um solch ein Vorhaben zu verhindern. An einem solchen Punkt sind die Verhandlungen aber noch gar nicht angelangt, momentan hat man sich gerade einmal geeinigt, über eine einheitliche Bemessungsgrundlage zu diskutieren.

Mögliche Auswirkungen

Auch auf Deutschland hätte ein Mindestsatz vielfältige Auswirkungen: Zum einen müsste aufgrund der Bemessungsgrundlage und einheitlichen Steuern auch über die Subventionen nachgedacht werden, die Unternehmen gezahlt werden. Hier ist Deutschland nämlich auch vorne mit dabei, da ca. 1/4 - 1/3 der Unternehmenssteuern als Subventionen wieder an Unternehmen zurückgezahlt werden. Letztlich würde auch ein Mindestsatz für Deutschland einige Mehreinnahmen bedeuten, da manche Firma trotz hoher Gewinne kaum Unternehmenssteuern bezahlt, da es vielfältige Möglichkeiten gibt, sich arm zu rechnen - und das trotz der augenscheinlich hohen Unternehmenssteuersätze in Deutschland.

Fazit

Ein Mindestsatz der Besteuerung wäre sicherlich sinnvoll, um den schon Erörterten Wettbewerb der Steuersenkungen zu verhindern. Weiterhin würde ein Mindestsatz auch für Deutschland einige Vorteile bieten und würde bei einheitlicher Bemessungsgrundlage auch zu einer Vereinfachung für die Unternehmen führen: Verschiedene Steuersätze wären nun vergleichbar. Da jedoch die Realisierungschance eines solchen Vorhabens momentan gering erscheint, sollte man sich doch mit den gegenwärtigen Systemen anfreunden.

© Michael Siering 2004, alle Rechte vorbehalten. Alle Angaben ohne Gewähr.


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